Handelsmarke

Eine Handelsmarke oder das Warenzeichen ist nicht nur das Angesicht jeder Produktion, sondern auch der Gegenstand, der durch die Gesetze über das geistige Eigentum geschützt wird. Für die Verwendung der Warenzeichen für die Markierung und die Realisation der Produktion, sowie für die Werbung auf alle Weisen braucht man über die Dokumente zu verfügen, die die Gesetzlichkeit deren Verwendung bestätigen. Als solche Dokumente gelten die Warenzeichenzertifikate, die von den staatlichen Patentbehörden der jeweiligen Länder ausgestellt werden, oder die Lizenzen von dem Rechtsträger über die Übergabe des Nutzungsrechtes auf das jeweilige Warenzeichen.

Die Betriebsgruppe Caiman verwendet zu den gesetzlichen Grundlagen für die Kennzeichnung, den Verkauf und die Werbung ihrer Produktion folgende Handelsmarken:

Es sei zu verzeichnen, dass viele Verkäufer der ähnlichen Produktion unter den entsprechenden Handelsmarken die unterschiedlichen Typen des armierten Stachelbands und der sonstigen Produktion, die keinen Bezug zu dieser Handelsmarke haben, zu realisieren versuchen – und zwar, den billigen chinesischen Stacheldraht oder den lokalen handwerklichen Draht. Die gesetzwidrige Nutzung der dem Verkäufer oder dem Hersteller nicht zugehörigen Handelsmarke gilt als grobe Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Ukraine und der Republik Kasachstan und zieht hinter sich die Anwendung der Maßnahmen den Verletzern gegenüber – die Strafen, die Beschlagnahme der Produktion u. s. w.

Zu solchen Produktionslieferanten, die die ihnen nicht gehörenden Handelsmarken nutzen, werden die Maßnahmen in der Abstellung deren gesetzwidrigen Tätigkeit angewandt, die gefälschten Produkte unterliegen der Beschlagnahme, dabei kann nicht nur der Verkäufer, sondern auch der nichts ahnende Käufer leiden. Zur Vermeidung von solchen Situationen braucht man bei dem Verkäufer des Nato-Drahts Egoza zu verlangen die Dokumente zur Verfügung zu stellen, die die Gesetzlichkeit der Nutzung der Handelsmarke Egoza bestätigen – und zwar, das Warenzeichenzertifikat, das an den Verkäufer oder den Hersteller ausgestellt wurde, oder das Warenzeichenzertifikat und die Lizenz über die Übergabe der Rechte auf die Nutzung dieser Handelsmarke diesem Verkäufer oder dem Produktionshersteller.